Hat das Schutzschirmverfahren von Oktober nicht ausgereicht? Der Eindruck liegt nahe, denn am 28. Dezember 2015 hat die Hein-Gericke-Kette erneut Insolvenz anmelden müssen. Grund sind Überschuldung und drohende Zahlungsunfähigkeit. Branchenkenner jedoch glauben an einen Neuanfang der Marke.
Anders als bei den beiden Insolvenzen zuvor (2003 als Teil der Fairchild GmbH und 2013) hat das Amtsgericht Düsseldorf "Eigenverwaltung" angeordnet. Die Gericke GmbH kann damit noch über die Insolvenzmasse verfügen, steht aber unter Aufsicht des Sachwalters Georg Kreplin. Bei dem Anwalt müssen Gläubiger jetzt bis 21. Januar 2016 ihre Forderungen einreichen und Sicherungsrechte am beweglichen Eigentum von Hein Gericke anmelden.
Branchnenkenner sehen in der Insolvenz eine logische Folge des Schutzschirmverfahrens. Das Verfahren nehme seinen geplanten Lauf. Die Insolvenz sei ein Manöver, mit dem sich Hein Gericke nach anfänglichen Startschwierigkeiten unter der Regie einer Gruppe chinesischer Investoren jetzt endgültig auf Kurs bringen will.
Entscheidend für das weitere Schicksal der Handelskette wird eine Gläubigerversammlung sein, die Anfang Februar in Düsseldorf stattfindet.
Quelle: motorradonlinde.de